Unterlagen Vereinsbeitritt

Gewissensvereinbarungen für ,,Schenker-Verbündete”

Warum brauchen wir ,,existentiellen“ Schenker Gewissensvereinbarungen anstelle von gewaltsam durchsetzbaren Verträgen und Satzungen?

Teil 1 “Wahrheits- oder Seelenkraft” statt einklagbarer Verträge!

Wir ,,Menschen, die mit anderen nur Geschenke austauschen“ (Schenker) glauben, dass die einzige moralische Quelle von Verbindlichkeit in Wahrheit und Liebe besteht, so dass man sich auf das Gewissen (und Gott) als tragende Autoritäten berufen kann.

Dementsprechend sehen wir durch Gewalt zustande gekommene, durchgesetzte oder geschützte Regeln, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten als einen wesentlichen Ausdruck zwischenmenschlicher Ungerechtigkeit an. Somit wird auch deutlich, dass einklagbare (d.h. durch (staatliche) Gewalt garantierte) Verträge für uns grundsätzlich nicht in Frage kommen. Ein genaueres Verständnis unserer Auffassung von “spiritueller Gewaltfreiheit“ ergibt sich aus unserer Grundsatztextsammlung.

Es gibt nun “Schenker-Verbündete“, die uns in Form eines Vereins unterstützen wollen. Natürlich wäre es konsequenter und schöner, wenn Verbündete keinen Verein (eine auf den Staat gegründete ,,Rechts“-Form) brauchten, um uns effektiv zu unterstützen. Es wird auch sinnvoll bleiben, Formen ohne und außerhalb des Vereins zu entwickeln (besonders vielleicht für radikalere Unterstützungsformen).

Aber für Menschen, die ihre Lebensgrundlagen im wesentlichen in das Staats- und Geldsystem integriert haben, ist ein solcher Verein als Hilfe für das Engagement sicherlich ein “relativer Fortschritt innerhalb des grundsätzlich Verkehrten (Lebensrahmens)”.

Wir möchten an dieser Stelle der sehr allgemeinen Beschreibung des Vereinszwecks in der Satzung noch einige Gedanken bezüglich der Inhalte und Aufgaben des Vereins hinzufügen:

Der Verein zur Förderung des Schenkens VFS, soll das Ziel haben, dass die Menschen, statt einander mit Gewalt und egoistischer Konkurrenz zu bekämpfen, lernen, grundsätzlich umzukehren zu Gewaltfreiheit und (möglichst bedingungslosem) Teilen miteinander. So dass dann – statt Durchsetzung des irgendwie äußerlich Stärkeren – sich zeigen kann, wer im vernünftigen und moralischen Sinne Recht hat, und es vielleicht so einmal zu einer insgesamt verantwortlichen Entwicklung in der Welt führen kann… ein Zurückfinden zur natürlichen Einheit des gesamten Lebens der Welt geschehen könnte…

Konkret bemüht sich der Verein – der eigenen, zum Teil strukturell bedingten Inkonsequenz bewusst – einzelne Menschen und Gemeinschaftsprojekte, die dieses Ideal bereits tatsächlich (bis auf vielleicht “vertretbare kleine Ausnahmen und redliche Kompromisse”) zu leben versuchen, als Solidaritätshintergrund auf verschiedenste Weisen zu fördern.

Diese Unterstützungsformen werden vom VFS mit viel Phantasie mit zu entwickeln sein. Dabei ist klar, dass die zu unterstützenden Einzelpersonen und Projekte unabhängig und selbstverantwortlich ihre Projektgestaltung bestimmen, der Verein dies mit angemessener Bescheidenheit respektiert und unterstützt.

Bereits vorhandene Projekte dieser Art sind das ,,Haus der Gastfreundschaft“ und andere Lebensexperimente der “Schenker.“

Der Verein vertritt das gewaltfreie Besitzverständnis, wie es auch von Mahatma Gandhi und seinem Nachfolger Vinoba vertreten wurde: Wesentlich ist, dass es statt durch Gewalt und Konkurrenz entstandener, willkürlich gehandhabter Besitzansprüche eigentlich nur “moralische Nutzungsrechte” für Menschen in dieser Welt geben kann, die vor allem auf Verantwortung und gewaltfreiem Teilen gegründet sind… (Siehe dazu auch das Flugblatt “Gewissenserklärung moralischer Nutzungsrechte.”)

Der VFS ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig. Statt der vielen Interessenlobbies undParteiungen versucht er, die Menschen zusammenzuführen, die dem Gesamtinteresse bzw. dem Allgemeinwohl der Welt in Liebe selbstlos dienen wollen.

Der Verein arbeitet im Bemühen um einen möglichst allgemein gehaltenen “kleinsten nötigen” Einigungsnenner, welcher geschwisterliche Zusammenarbeit tragen kann, ohne sie an äußerlichen, einzelnen Unterschieden der Meinungen, Lebensformen, Religionen oder Kulturen scheitern zu lassen.

Wir halten es für sinnvoll und nötig, dass für unseren Bezug zu dem VFS und seinen Mitgliedern eine Art von Vereinbarung besteht, die unserem alternativen Rechts- und Verbindlichkeitsverständnis entspricht und eben nicht mit irgendeiner Form von Gewalt (auch staatlicher Gewalt) verbunden ist. Deshalb bitten wir die Mitglieder des Vereins, mit uns gemeinsam dieses vorliegende Dokument zu unterzeichnen.

Nochmal anders, in Kurzform gesagt:

  1. Wir alle sehnen uns zutiefst nach menschlichen Beziehungen, wie wir sie in echten Freundschaften, Liebesbeziehungen und guten Familien bruchstückhaft schon erfahren. Beziehungen der Liebe, in denen die Menschen sich miteinander identifizieren, einander vertrauen und ohne gewaltsame Zwänge oder Kontrollen so miteinander teilen, dass es jedem gleich gut gehen soll. Da erleben wir wahres Schenken, die Bereitschaft, voll Vertrauen auch einseitig zu geben, ohne Angst, dabei ausgenutzt oder gar unterdrückt zu werden.
  2. Ein gesundes Zusammenleben auf der Basis echter Liebe haben wir erst dann erreicht, wenn wir so, ohne Misstrauen, Gewalt und kaltes “Abrechnen” miteinander, freiwillig zu teilen und zu schenken gelernt haben. (Zumindest bis auf vernachlässigbare Ausnahmen und Schwächen.)
  3. Solange wir da noch nicht sind, müssen wir wenigsten ehrlich fühlen, sehen und zugeben können, wie sehr wir – trotz aller möglichen kleinen Schritte — noch von der wesentlichen “Umkehr” unseres Lebens entfernt sind.
  4. Wir Schenker, die wir eine solche grundlegende Umkehr vorleben wollen, bauen in unserem Verhältnis zu anderen Menschen und in den Vereinbarungen mit ihnen nur noch auf ihre moralische Anständigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Wir verzichten einseitig auf alle Möglichkeiten, Ansprüche von uns irgendwie gewaltsam durchsetzen zu können (auch mittels Verträgen, Satzungen usw.).

Deshalb wünschen wir uns andererseits – als Basis einer neuen, anderen Verbindlichkeit, einer freiwilligen Verbindlichkeit der Wahrheit und Liebe — dass man für Auffassungen, wie wir sie hier und in unserer Grundsatztextsammlung vertreten, Verständnis aufbringen und sie mit uns teilen kann, egal , wie wenig man praktisch davon sonst auch leben mag.

Teil 2 – Anerkennung moralischer Nutzungsrechte

  1. Träumt nicht jeder Mensch irgendwo davon, dass diese Welt uns allen, ja allen Menschen als Brüdern und Schwestern offen stünde? Dass man verantwortlich wie mit einem anvertrauten Bauernhof oder Garten damit umginge, einfach leben würde und friedlich gemeinsam planen würde, wie man die Aufgaben und die Früchte verteilt? So dass es allen Menschen gut ginge und der Mensch „wie eine gesunde Zelle“ sich in den größeren Zusammenhang der Natur einfügen würde?…
  2. In dieser Welt hätte der Mensch nur „moralische Nutzungsrechte“, welche sich aus der „organischen Einfügung“ in die menschliche Gemeinschaft und in den Lebenszusammenhang der Welt ergäben. Durch Gewalt gegen andere Menschen oder „aus dem Zusammenhang gerissene“ „Abrechnungsmechanismen“ oder gar bloße Willkür entstehen keine Rechte, nur Unrecht: Stehlen, Quälen, Morden… Jedes „feste (Privat-)Eigentum“, welches sich der ständigen liebevoll gemeinschaftlichen Verfügung gemäß dem Allgemeinwohl entzöge, wäre nur „krebsgeschwürartiges Diebesgut“… Soviel hier zu den idealistischen Vorstellungen der „Menschen, die mit anderen nur Geschenke austauschen“ (Schenker), welche ausführlich in deren Grundsatztextsammlung GTS beschrieben sind.
  3. Die „Schenker“ wollen immer mehr nur noch Unterstützung von sogenannten „inhaltlichen Unterstützern“ bzw. „Schenker-Verbündeten“ in Anspruch nehmen. „Inhaltliche Unterstützer“ bzw. „Schenker-Verbündete“ sind Menschen, die diese Ideale als richtig anerkennen, auch wenn sie praktisch nur mit kleinen Schritten – aus ihrem in der Regel fortbestehenden „bürgerlichen Leben“ heraus – Unterstützung leisten.
  4. Grundlage der Verbindlichkeit ist dabei die Wahrheit, Gott oder das Gewissen, die „Verlässlichkeit des Wortes“… – statt irgendwelcher Formen von Gewalt, Herrschaft, Staat, einklagbaren Verträgen usw… Diese Form von Verbindlichkeit ist „Schenkern“ und ihren „Verbündeten“ äußerst wertvoll bzw. (in der Sprache religiöser Menschen) heilig, da darin die Basis liegen soll, dass Menschen ohne Herrschaft oder Gewalt geordnet zusammenleben können. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass es nicht so sein darf – wie es in bestimmten, sogar „alternativen“ Kreisen tatsächlich geschehen ist -, dass man trotz eigenem „allgemeinen Reden“ von solchen Idealen („Gewissens- oder Wahrheitsverbindlichkeit statt Verbindlichkeit durch Gewalt oder Herrschaft“; „Besitz- oder Nutzungsrechte durch gewaltfreies Teilen statt „Privateigentum“ durch Konkurrenz und Gewalt“…) sozusagen „umschaltet“, wenn es wirklich um die praktischen Lebensgrundlagen bzw. den „Ernst des Lebens“ geht, und plötzlich doch lieber (allein) auf einklagbare Verträge baut; und alles andere als ziemlich unverbindlich abtut. Umgekehrt muss es sein, in entschiedener Form!
  5. Grundlage des Besitzverständnisses sind die beschriebenen „moralischen Nutzungsrechte“. Aus Sicht von „Schenkern“ und „Verbündeten“ stellen „Schenker-Ausstiegslebensformen“ (Lebensformen, welche im Sinne der angesprochenen Ideale in ihren Grundstrukturen frei geworden sind von Maßlosigkeit, Gewalt und Konkurrenz, Staat und Geld: „Freie Erde für freie teilende Menschen!“) den wertvollsten Beitrag für die Entwicklung in der Welt dar. Dementsprechend hoch sind die „moralischen Nutzungsrechte“ für „Aussteiger“ einzustufen: Sie sind nicht „personen“-, sondern „inhaltsgebunden“, d.h. von grundsätzlicher Verwirklichung der Ideale abhängig.
  6. Ob in Form reiner „Schenker-Projekte“ oder in Form „gemischter Projekte“ zwischen „Schenkern“ und Gemäßigteren“ („Verbündeten“), vorrangiges Ziel des Engagements muss der größtmögliche Freiraum und die bestmögliche bzw. radikalste Entwicklung der „Schenker-Lebensform“ sein. „Gemäßigte“ Projekte bzw. Projektbestandteile sind demgegenüber von untergeordneter Bedeutung und auf dies wichtigere Ziel hinorientiert…
  7. Gemäß den auch im Rahmen der Entwicklung des VFS e.V. geklärten Voraussetzungen „inhaltlicher Unterstützerschaft“ bzw. des „Verbündeten-Status“ ist die Selbstbestimmung von „Schenker-Projekten“ zu achten…
    Wichtige oder auch schwierige Fragen oder gar Meinungsverschiedenheiten zwischen „moralische Nutzungsrechte“ wahrnehmenden „Schenkern“ und „Gemäßigteren“ (Projektbeteiligten oder Unterstützern) sind gewaltfrei mittels „Wahrheits- oder Gewissenskraft“ zu lösen. Außer gewaltfreien Mitteln im direkten Umgang miteinander (z.B. miteinander zu beten usw.) bedeutet das z.B. den Einbezug anderer moralisch tauglicher Menschen, vor allem anderer „Schenker“, welche ja mit den Idealen richtig Ernst gemacht haben. Je mehr „Schenker“ im Konsens miteinander eine Stellungnahme abgeben, desto mehr „autoritativen Wert“ sollte man dem wohl beimessen; ansonsten möglichst integre andere „inhaltliche Unterstützer“ bzw. „Verbündete“, oder auch eventuell sogar „Außenstehende“, die zumindest imstande sind, die Ideale zu begreifen und als Beurteilungsmaßstab anzulegen (!). Gerade in Anfangs- und Aufbausituationen, wo die Zahl der Mitentscheidenden noch gering ist, ist es wichtig, durch eine ausreichend breite Basis kompetenter Stimmen eine möglichst hohe Qualität der Entscheidungen zu erreichen und Verzerrungen durch persönliche „Spezial-Ansichten“ oder „Sonderlichkeiten“ – oder gar Einflussnahmen mittels äußerer Macht- und Besitzansprüche – effektiv zu vermeiden.
  8. Diejenigen, welche für „Aussteiger“ „moralische Nutzungsrechte“ anerkennen, akzeptieren ausdrücklich, dass das Besitzverständnis „moralischer Nutzungsrechte“ ein viel wertvolleres und verbindlicheres Besitzverständnis ist als z.B. vom Staat geschütztes „Privateigentum“. Sie verzichten ausdrücklichst darauf, in irgendeiner willkürlichen, der „Wahrheitskraft“ entgegenstehenden Weise die „moralischen Nutzungsrechte“ wieder in Frage zu stellen – bei der moralischen Integrität ihrer Persönlichkeit und im Bewusstsein, dass es um schlimmeren Verrat und Treuebruch gehen würde als bei Ehebruch oder Verrat unter Frontsoldaten bzw. in anderen lebensgefährlichen Situationen.
    (Der Treuebruch wäre „schlimmer“ als bei Frontsoldaten, nicht nur weil die „Schenker-Aussteiger“ mit ihrer extremen Bereitschaft zu Armut und Wehrlosigkeit sehr leicht von den „Symptomen“ der Weltprobleme (Gewalt, Krieg, Armut…) heftigst getroffen werden können, z.B. leicht irgendwo „auf der Straße“ erschlagen werden oder im Straßengraben erfrieren können, – sie setzen sich zudem aus keinem anderen Grund diesen Gefahren aus als dem, dass sie mit ihrem ganzen, alltäglichen und strukturellen Leben gegen die „Ursachen“ der Weltprobleme ankämpfen wollen; – das hat eine ganz andere Qualität, als z.B. wegen Alkoholismus zu erfrieren oder im Krieg an der Front erschossen zu werden… Wie viel Wert hat denn solche „globale“ („Krankheits“-)Ursachenveränderung?!)

    Eventuell berechtigte – nicht besonders wahrscheinliche, siehe 5.) – Infragestellungen der moralischen Nutzungsrechte von Schenkern müssten sich nach dem Maßstab richten, ob andere Menschen das Land sinnvoller bzw. moralischer nutzen würden oder bedürftiger danach wären.
  9. Prinzipiell schließt dies Solidarität gegen ein eventuell feindseliges gesellschaftliches Umfeld ein. Im Falle, sich irgendwie „überlastet“ zu fühlen, wären eher weitere Mitstreiter zu suchen, welche den Hintergrund der „moralischen Nutzungsrechte“ mitverteidigen bzw. anstelle der eigenen Person weiter verteidigen (andere „inhaltliche Unterstützer“, VFS e.V. FdSB e.V. usw.), statt irgendwie „umzukippen“ oder sich „kleinkriegen“ zu lassen…

Befreit das Land! Besser noch: Lebt als freie Menschen auf freiem Land!

Teil 3 – Kooperationsvereinbarung

Die „Schenker“ und „Schenker-Verbündeten“ brauchen keine Angst zu haben, dass die Grundwerte oder Strukturen der Schenker-Bewegung gegen deren Willen verändert werden. Die Schenker-Bewegung bleibt in ihrer bisherigen Gestalt wie folgt erhalten:

1. Die komplette Grundsatztextsammlung (GTS) ist die verbindliche Ausdrucksform der Grundideale.

2. Über inhaltliche Fragen der Schenker-Bewegung entscheiden die „Schenker“ untereinander im „fundierten Konsens“.

3. Die Schenker-Bewegung besteht aus „Schenkern“ und „Schenker-Verbündeten“. Sie ist auch offen und interessiert daran, dass Menschen mitwirken, welche wesentliche Teile der Grundsätze der Schenkerbewegung mittragen als „Schenker-Sympathisanten SSy“.

4. Der Verein zur Förderung des Schenkens und der Förderverein der Schenker-Bewegung sind „Verbündeten“-Vereine, in denen die „Gewissenserklärungen“ gelten (siehe dort Satzung, Aufnahmeantrag usw.).

Wenn Menschen, die bisher zur Schenker-Bewegung gehörten, neue eigene Ideen entwickeln, die nennenswert von den oben genannten Punkten abweichen, sollten sie diese in neuen eigenen Projekten ausprobieren und sich damit dann von der Schenker-Bewegung unabhängig machen. Dabei wird sie die „Mutterbewegung“ – die Schenker-Bewegung – unterstützen. Das ist besser, als sich monatelang selbst zu zerfleischen.

Was auseinander wächst, soll man nicht weiter künstlich zusammenbinden. Diese neuen Projekte können unter einem neuen Namen (z.B. „Schenker-Sympathisanten-Projekte“) geführt werden. Diese neue Gruppe (wir zählen sie der Einfachheit halber zu den „Schenker-Sympathisanten“) entwickelt sich dazu, nicht mehr die gesamte Theorie (siehe oben) mitzuvertreten, wie es für die Zugehörigkeit zur Schenker-Bewegung erforderlich ist, sondern nur Teile davon, z.B. nur die sogenannten „vier Sätze“.

1. Die „vier Sätze“ wären dann der verbindende Teil zwischen Schenker-Sympathisanten und der Schenker-Bewegung. Da beide Seiten sich unabhängig verstehen möchten, sind die „Schenker-Sympathisanten“ (SSy) aber auch völlig frei in ihrer Konzeptentwicklung.

2. Die „SSy“ leben und arbeiten weiter in den Projekten der alten Schenker-Bewegung – solange, bis sie sich entscheiden, die „existentiellen Schenker-“ und „Schenker-Verbündeten“-Projekte zu verlassen.

3. Die „SSy“ können übergangsweise im Verein verbleiben, unter der Bedingung, dass sie die o.g. Grundlagen respektieren und nicht dagegen arbeiten – auf jeden Fall fair damit umgehen. Neueintritte in den Verein erfordern natürlich die Annahme der o.g. Grundlagen, einschließlich der Gewissenserklärungen.

4. Die „SSy“ sind ansonsten völlig frei in ihren Entscheidungen, können sich jederzeit von der Schenker-Bewegung abkoppeln und sind dann auch ganz frei von deren Verbindlichkeiten.

Auf diese Weise könnte um die bisherige Schenker-Bewegung ein buntes Umfeld mit vielfältig gestalteten, sich selbständig machenden alternativen Ansätzen, Experimenten und Projektversuchen entstehen, die sich gegenseitig in ihrer Verschiedenheit respektieren. Diese können dann unverkrampft und angstfrei ihre verschiedenen Ansichten diskutieren und in der Praxis erproben.

Seit der Vereinsversammlung vom 28.1.2006 gilt diese Kooperationsvereinbarung verbindlich für alle zukünftigen „Schenker“, „Schenker-Verbündeten“ und für Vereinsmitglieder.

Teil 4– Grundsätze für unser Projektleben und Verantwortungsübernahme:

„Klarheit in Liebenswürdigkeit“


1. Schenkerbewegung will eine Bewusstseins- und Kommunikations- Revolution.
Unser Ausgangspunkt ist eine möglichst Konsens-offene unideologische „Argumente statt Fäuste“-Kultur: Alle Argumente können auf den Tisch gebracht werden, und es wird nach Argumente-Qualität gegangen statt anderen Durchsetzungsmethoden.)
Wie werden wir „Gesamtwohl-konsensfähig“? Was braucht es, dass wir als „globale Konsensgeschwister“ leben können, so dass alle anderen Fragen vertrauensvoll diesen Beteiligten überlassen werden können?

2. Von Schenker-Verbündeten ist ganz allgemein Mitarbeit bei der Theorie erwartet: Mitdenken und Sprechen im Sinne der Ideale (z.B. die SB-Methoden etc.), Mitvertreten der Ideale nach aussen etc.

3. Die Dosis äußerer, praktischer Umsetzung bzw. Konsequenzen wird bei uns weniger durch Einzelfestlegungen oder gar Vorschriften gefordert, sondern soll entscheidend (im Sinne von 1. und 2.) daraus entstehen, das man die Ideale im Kopf und im Herzen hat (Visionskraft) und sie daraus ins Leben fließen…

4. Natürlich können Verbündete in bestimmten Projekten freiwillig bestimmte Projekt- Verbindlichkeiten eingehen.
Für Mitwirkung im VFS-Projekt in Dargelütz bedeutet das z.B. neben den Verbündeten-Kriterien(2):

– Eintritt in den VFS mit Unterzeichnung der „Gewissens-Vereinbarungen“
– Mittragen der mitgestaltbaren Projekt- Konzeption (Nachbarprojekt im HdG, Bildungsarbeit für global denken, lokal handeln, Bewusstsein, Ansätze von Selbstversorgung etc.)
– praktische Unterstützung des Projektes in freier Eigendosierung.

5) Gerade, wenn wir weitgehend auf Festlegung von Einzelregelungen (bezüglich Arbeitszeit oder anderen Beiträgen…) verzichten wollen, braucht es dann nicht ein Minimum an Mitwirkungs- und Gesprächsbereitschaft dafür, wie es mit dem „freien Visionsfluß“ ausreichend gehen kann?! (siehe den diesbezüglichen Entscheidungsantrag von Öff Öff)
„Womit Kopf und Herz voll sind, davon redet der Mund und danach handeln die Hände.“
Wenn es nicht möglich ist, mit Mitbewohnern bzw. „idealistischen Mitarbeitern“ über Basisgrundlagen, wie die von Ihnen unterschriebenen „Gewissens-Vereinbarungen“ zu sprechen, oder über die grundlegendsten Umgangs-Methoden (die SB- Methoden), wie soll da ausreichend „Visions-Kraft“ fließen können?

6.) Zentralster Schlüssel ist und bleibt wohl immer, füreinander in offener Argumente-Kultur ansprechbar zu bleiben, wo alle Argumente auf den Tisch können und es nach Argumente-Qualität geht, (wodurch Dargelütz dann auch – in Gestalt der Leute, die es so machen – ein „nüchternes, tabuloses Büro“ hat, wie wir es im Moment an mehreren Projekt – Standorten einrichten wollen.)
und innerhalb dieser Kommunikations- bzw. Argumentations-Bereitschaft ist wohl ihre Anwendung in Konflikt- bzw. Problemsituationen am wichtigsten. Das heißt: Punkt 4 von Methode 3 (GKK) Konflikte erst gründlich miteinander und dann durch Erweiterung des Kreises zu lösen versuchen! Das kann m. E. fast alles aufschließen, wenn richtig ernst gemeint!
Lasst uns daher nicht nur mit der Methode über Inhalte sprechen, sondern bevor wir uns wegen fehlender Gründlichkeit festgefahren, immer erst wieder über die Methode sprechen (ausreichend die Methode zum Inhalt machen).

Dies nicht richtig zu versuchen, ist nicht ernsthaft! Dann fliehen wir nicht vor Diktatoren (Gefahr), sondern vor ernsthaften, gemeinsamem Entscheiden und Planen, was vor aller Diktatoren-Gefahr am besten schützen kann. Bei ausreichender solcher „Kurs-Klarheit“ können wir dabei auch mit (Regie-) Leitungs-Rotation untereinander experimentieren.

Der „Entscheidungs-Antrag“

für Mit-Verantwortungs-Funktionen in Schenker-Bewegung


Wer beantragt, in einem unserer Verbündeten-Projekte mitzuleben oder Verantwortungspositionen in einem unserer Vereine einzunehmen, aus dessen Einverständnis mit folgenden Punkten legen wir wert. Im „Entscheidungs-Antrag“ sind sie kurz, zukunfts-gerichtet, schnell lösungs-orientiert formuliert und inhaltlich aufs Wesentlichste geschaut.

Kernpunkt ist die für solch eine Rolle die notwendige Kommunikations-Kultur als (von allen anerkannte!) „Minimal-Bedingung des Projekt-Mitlebens“:

Worüber ist zu reden?
[z.B. darüber, dass es keine zu großen Widersprüche (zu Gewissens-Erklärungen, SB-Methoden, altbekannter Projekt-Konzeption etc.) geben soll, keine zu schwerwiegenden Kommunikations-Blockaden, keine zu schlimme (Privat-Nischen-)Destruktivität, und ausreichend Zusammenhalt, z.B. für Schutz vor Gewalt (siehe das den SB-Insidern bekannte schlimme ‚Thomas-und-Carla-Konflikt-Beispiel‘)…]…
Welche Methoden sollen angewendet werden?
[z.B. SB-Methoden, Gemeinschafts-Runden etc.; einschließlich Gesprächs-Bereitschaft im Sinne, wenn man gerade im Moment nicht kann, funktionierende Termin-Absprachen zu treffen…]…
Welcher ‚Objektivierungs-Schärfe‘ ist nötig, um ausreichend effizient Ergebnisse zu bekommen?
[z.B. kann man mit Gesprächs- und Ablauf-Protokollen (u.a. in Form von „3-Satz-Mediationen“), Bestands-Analysen, Fakten-Checks zur Prüfung von Behauptungen arbeiten etc., erst ausführlich und sensibel mit Betroffenen, dann mit ‚Kreis-Erweiterung‘, d.h. im VFS-Projekt mit seinen speziellen Verbindlichkeiten dann schnell auch offen unter Projekt-Zuständigen… ; es kann evtl. mit Ton-Aufnahmen, Kameras etc. als Hilfsmitteln gearbeitet werden…, und was jedenfalls nicht abgelehnt werden darf, ist die Einschaltung effektiver Zeugen, die allmähliche Erweiterung des Gesprächs-Kreises durch Dritte(!)…]

Ausreichendes Mitwirken an diesen ‚Einmaleins-Bereichen‘ muss wohl erwartet werden können, zumindest im Sinne, darüber zu sprechen, ob und wie es so oder anders ausreichend effektiv gehen können soll…
Wir halten diesbezüglich eine klare Mitmach-Erklärung aller, die auf dem VFS-Gelände leben wollen, für nötig, sehen darin eine absolute Voraussetzung für das auf dem VFS-Gelände beabsichtigte ‚Planungs- oder Vertrauens-Team’… (und auch anderweitig derartige ‚Vertrauens-Teams‘)